Die Eigentumsübertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken ist von eigenenen, teils sehr komplizierten Gesetzen geregelt.
Unter anderem zu berücksichtigen sind hierbei das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht des Pächters und der Anrainer, die eventuellen Bindungen zu Lasten der Liegenschaften und, gegebenenfalls, die in Südtirol geltende spezielle Gesetzgebung hinsichtlich der geschlossenen Höfe und der Interessentschaften.
Außerdem ist es notwendig die Sonderregelung zum Thema Direkterzeuger, landwirtschaftliche Unternehmer und landwirtschaftliche Gesellschaften zu beachten, um die Steuerbegünstigungen ausnutzen zu können.
Der Notar Marco Murara und seine Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen eine Beratung mit dem Sachverstand anzubieten, welcher auf der Erfahrung in den landwirtschaftlichen Gebieten des Südtiroler Unterlandes und des Überetsches beruht.